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Die DAV
Deutsche Aktuarvereinigung e.V. hat es beschlossen, und die
Lebensversicherer sollen es ausführen: aktuelle Renten-Sterbetafeln zum 1.
Januar 2005 (VersicherungsJournal 17.6.2004).
Die Einführung neuer Renten-Sterbetafeln zum Jahreswechsel ist
damit ein Muss. Doch gilt dieses zunächst nur für die Mitglieder der DAV, die
so genannten Verantwortlichen Aktuare. Das letzte Wort gegenüber den Versicherungs-Unternehmen hat
die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Und sie wird nach
Angaben eines Sprechers die Versicherer innerhalb der nächsten Wochen
entsprechend anschreiben. An den neuen Sterbetafeln hat die BaFin schließlich
mitgewirkt.
Nur das Verfahren ist vorgegeben
Ob die Lebensversicherer dann die DAV 2004 R oder Tafeln
verwenden, die entsprechend risikogerecht kalkuliert sind, bleibt aber ihnen
selbst überlassen. Der Vorstand der Deutschen Aktuarvereinigung hat nur „die
Verfahren zur Bestimmung einer zeitgemäßen Sterbetafel für die private
Rentenversicherung endgültig als Richtlinie beschlossen”, wie die DAV
wörtlich mitteilte.
Neue Renten werden gewiss teurer
Gleichwohl heißt das konkret: Ab dem 1. Januar 2005 werden
neue Rentenversicherungen deutlich teurer als heute. Denn die Lebenserwartung
der Bevölkerung ist gemessen an den Hochrechnungen der derzeit verwendeten
Sterbetafel DAV 1994 R kräftig gestiegen. Das führt zu einer längeren
Renten-Zahlungsdauer. Und die muss bezahlt werden. Professor Kurt Wolfsdorf, Vorstandsvorsitzender der DAV,
rechnet mit einem Zuschlag von durchschnittlich zwölf Prozent für Frauen und
sogar von 20 Prozent für Männer. Das hatte er schon bei der Vorstellung der
neuen Tafeln am 16. Juni in Köln erklärt.
Schmalkost auch für laufende Renten
Aber auch für laufende Renten ist Schmalkost angesagt. Da sie
länger bezahlt werden müssen als kalkuliert, bedarf es vielfach zusätzlicher
Mittel zur Sicherheit. Diese werden dem Topf für die Überschuss-Beteiligung
entnommen. Das wiederum verringert die Überschuss-Rente. Die garantierte
Rente bleibt davon unberührt
Andere Versicherungen nicht betroffen
Die neuen Rententafeln gelten aber nicht für andere
Versicherungen. Für Risiko- oder Kapital-Lebensversicherungen ändern sie nichts.
Denn Sterbetafeln werden sozusagen bedarfsgerecht gerechnet
(VersicherungsJournal 13.7.2004).
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