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Rente wird ab 2005 teurer – Neue Sterbetafeln reduzieren Ablaufleistung


Die
DAV Deutsche Aktuarvereinigung e.V. hat es beschlossen, und die Lebensversicherer sollen es ausführen: aktuelle Renten-Sterbetafeln zum 1. Januar 2005 (VersicherungsJournal 17.6.2004).

Die Einführung neuer Renten-Sterbetafeln zum Jahreswechsel ist damit ein Muss. Doch gilt dieses zunächst nur für die Mitglieder der DAV, die so genannten Verantwortlichen Aktuare.
Das letzte Wort gegenüber den Versicherungs-Unternehmen hat die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Und sie wird nach Angaben eines Sprechers die Versicherer innerhalb der nächsten Wochen entsprechend anschreiben. An den neuen Sterbetafeln hat die BaFin schließlich mitgewirkt.

Nur das Verfahren ist vorgegeben

Ob die Lebensversicherer dann die DAV 2004 R oder Tafeln verwenden, die entsprechend risikogerecht kalkuliert sind, bleibt aber ihnen selbst überlassen.
Der Vorstand der Deutschen Aktuarvereinigung hat nur „die Verfahren zur Bestimmung einer zeitgemäßen Sterbetafel für die private Rentenversicherung endgültig als Richtlinie beschlossen”, wie die DAV wörtlich mitteilte.

Neue Renten werden gewiss teurer

Gleichwohl heißt das konkret: Ab dem 1. Januar 2005 werden neue Rentenversicherungen deutlich teurer als heute. Denn die Lebenserwartung der Bevölkerung ist gemessen an den Hochrechnungen der derzeit verwendeten Sterbetafel DAV 1994 R kräftig gestiegen. Das führt zu einer längeren Renten-Zahlungsdauer. Und die muss bezahlt werden.
Professor Kurt Wolfsdorf, Vorstandsvorsitzender der DAV, rechnet mit einem Zuschlag von durchschnittlich zwölf Prozent für Frauen und sogar von 20 Prozent für Männer. Das hatte er schon bei der Vorstellung der neuen Tafeln am 16. Juni in Köln erklärt.

Schmalkost auch für laufende Renten

Aber auch für laufende Renten ist Schmalkost angesagt. Da sie länger bezahlt werden müssen als kalkuliert, bedarf es vielfach zusätzlicher Mittel zur Sicherheit. Diese werden dem Topf für die Überschuss-Beteiligung entnommen. Das wiederum verringert die Überschuss-Rente. Die garantierte Rente bleibt davon unberührt

Andere Versicherungen nicht betroffen

Die neuen Rententafeln gelten aber nicht für andere Versicherungen. Für Risiko- oder Kapital-Lebensversicherungen ändern sie nichts. Denn Sterbetafeln werden sozusagen bedarfsgerecht gerechnet (VersicherungsJournal 13.7.2004).

Michael J. Glück